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AGB

§ 1 Vertragsgegenstand

Die Fotografin und Kundin vereinbaren die Anfertigung der, je nach ausgewähltem Shootingpaket vereinbarten Fotografien. Nach dem Shooting stellt die Fotografin zeitnah eine digitale Auswahlgalerie bereit. Dort kann sich die Kundin die vereinbarte Anzahl an Bildern auswählen, die anschließend von der Fotografin nach eigenem Ermessen final bearbeitet werden und der Kundin dann per Downloadlink zur Verfügung. Je nach ausgewähltem Shootingpaket stellt die Fotografin die Bilder zusätzlich als Druck im Format 13x19 cm zur Verfügung.
Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Durch Stoßzeiten, Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Verzögerungen seiten
s des Labors, kann es zu Lieferverzögerungen kommen. Diese stellen kein Reklamationsgrund dar.
Hat die Kundin der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglic
h der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Eine Herausgabe der unbearbeiteten RAW-Bilddateien ist nicht vorgesehen. Die fotografische Arbeit versteht sich als künstlerisches Gesamtwerk, welches sich gerade durch die individuelle Nachbearbeitung und Handschrift der Fotografin auszeichnet. 

§ 2 Vergütung

Die Vergütung wird als Pauschalhonorar vereinbart und richtet sich nach dem gebuchten Shootingpaket. Um den vereinbarten Wunschtermin verbindlich zu reservieren, wird binnen 3 Tagen nach Festlegung von Datum und Uhrzeit  eine Reservierungsgebühr in Höhe von 150,00 € fällig. Diese Reservierungsgebühr ist auf das Bankkonto der Fotografin zu überweisen. Die Kontodaten erhält die Kundin von der Fotografin. Die Reservierungsgebühr wird vollständig mit dem Pauschalhonorar verrechnet. Wird die Reservierungsgebühr nicht innerhalb dieser 5 Tage überwiesen, behält sich die Fotografin das Recht vor den vereinbarten Termin wieder freizugeben.

Für jede Art von Shooting ist eine bestimmte Anzahl von Fotos festgelegt (siehe Leistungen). Werden am Ende noch weitere Fotos gewünscht, berechne ich diese mit 30,00 €/Bild.  


Der Restbetrag des vereinbarten Honoars von wird am Shootingtag fällig und kann via Paypal oder Sofortüberweisung vor Ort bezahlt werden. Eine Barzahlung vor Ort ist nicht vorgesehen. 

Falls erforderlich müssen zusätzliche Aufwendungen (Mehrkosten bei Reisekosten, Requisiten, Studiomieten) mit der Kundin abgestimmt werden. Wird die, für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend.

 

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die sich auf diese Geschäftsbeziehung beziehen, bleiben die angefertigten Werke und ggf. Datenträger Eigentum der Fotografin.

§ 3 Übertragung der Rechte
Der Fotografin steht das Urheberrecht an den von ihr gefertigten Werken nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Die Kundin darf die Fotos ohne zeitliche Beschränkung in unveränderter Form für private Zwecke verwenden. Dazu zählen z.B. das Ausdrucken, Erstellen von Alben und Fotogeschenken, Veröffentlichung auf privaten Websites und Online-Profilen. Hierfür steht der Fotografin, laut § 13 UrhG, der gesetzlichen Anspruch auf Nennung seines Namens zu. Für eine gewerbliche Nutzung benötigt die Kundin von der Fotografin ein erweitertes, kostenpflichtiges Nutzungsrecht.

Der Kundin steht es frei, ob die Fotografin die angefertigen und bearbeiteten Bilder zur Veröffentlichung nutzen darf. Die Verwendung umfasst u.a. die Veröffentlichung der Bilder auf der Website der Fotografin, auf Online-Medien wie z.B. Instagram, Facebook, in Flyern und Prospekten. Im Falle einer Veröffentlichung wird der Name der Kundin und der dazugehörigen Familienmitglieder nicht genannt. Die Veröffentlichung von Bildern Minderjähriger erfordert immer die schriftliche Zustimmung der Eltern bzw. des Vormunds.

§ 4 Datenschutz
Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen - außer zur Eigennutzung - nicht ohne Einwilligung der Kundin zu verwenden. Die Fotografin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im sachlichen und zeitlichen Rahmen dieses Auftrages sowie nach Weisung der Kundin. Die Fotografin verwendet die zur Datenverarbeitung überlassenen Daten für keine anderen Zwecke. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen der Kundin nicht erstellt. Die Verarbeitung der Daten auch durch Unterauftragnehmer findet ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland statt.

§ 5 Vertragsdauer und Beendigung
Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung beider Parteien. Der Vertrag gilt nach Abnahme oder durch Rücktritt eines der Vertragspartner als beendet. Die Fotografin hat, auch bei vorzeitiger Beendigung, Anspruch auf die volle Bezahlung, wenn die Werke den Vorgaben entsprechend angefertigt und übergeben wurden. Kündigt der Kunde den Auftrag vor Beginn der Ausführung, ohne dass die Fotografin hierfür ein Verschulden trifft, so hat er der Fotografin 10% der Gesam
tauftragssumme als Entschädigung zu zahlen.


§ 6 Reklamation, Haftung
Die Fotografin übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden, die sich während des Fotoshooting ereignen.
Ausgenommen sind vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Die Kundin versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.
Hat die Kundin der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht die Kundin während oder nach der Aufnahme der Lichtbilder Änderungen, so hat sie die Mehrkosten zu tragen. Zeitpläne und Liefertermine sind nur bindend, wenn sie von der Fotografin ausdrücklich als bindend bestätigt worden sind.


§ 7 Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Wirksamkeit des gesamten Vertrages bleibt unberührt, wenn einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sind. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen. Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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